@Zwirni
Das ist tatsächlich ein interessanter Fall.
Aber hat man nicht durch die spezifischen Entfernungsangaben, wie weit der Wohnort der Zeugin von der des GEP-Mitarbeiters entfernt ist, nicht genügend Anhaltspunkte geschaffen, um die Identität der Zeugin bloßzustellen.
Die Zeugin wollte ja aus beruflichen Gründen nicht genannt werden, sprich anonym bleiben.
Dafür hätte man aber auch ihren Beruf verschweigen müssen.
Aus diesen Gründen finde ich den Artikel etwas verunglückt.
Anonymität wird nicht nur aus Jux und Tollerei erbeten, sondern aus durchaus existenziellen Gründen.
Es sind in der Vergangenheit schon genug Leute, welche UFO-Zeugen waren, verunglimpft, für verrückt erklärt worden, sozial niedergemacht, und nicht zuletzt hat oft genug ihre berufliche Karriere ein jähes Ende gefunden.
Das sollte dieser Zeugin ausnahmslos Alles erspart bleiben.