Eileen
Lolita
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Viele Neurowissenschaftler bezweifeln dies zunehmend. Deshalb debattieren Rechtsexperten, Psychologen und Hirnforscher den Einsatz hirnbiologischer Diagnosen vor Gericht.
Hier mal ein Beispiel über den Amerikaner Charles Whitman, der 17 Menschen bei einem Amoklauf getötet hat. Nachdem er bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet wurde, konnten sich Forscher sein Gehirn genauer ansehen und entdeckten einen Tumor. Der wucherte an der Amygdala, die an der Regulierung von Angst und Aggressivität beteiligt ist. Eine Störung in diesem wichtigen Zentrum kann massive Veränderungen des sozialen Verhaltens zur Folge haben. Damit wurde Whitmans "Kurzschluss" geklärt.
Seitdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen eine Schädigung des Gehirns Neigungen zu Gewalt, Spielsucht, Diebstahl oder sogar Pädophilie auslöste. Hier noch ein Beispiel eines Lehrers, der plötzlich pädophile Neigungen zeigte.
Tumore, Hirnverletzungen, seltene Formen von Demenz, ein aus dem Tritt geratener Hirnstoffwechsel und bestimmte Drogen oder Medikamente wie etwa Antidepressiva können gravierende Verhaltensveränderungen verursachen. Hirnforscher sind der Meinung, dass Hirnbiologie und Delinquenz eng miteinander verknüpft sein können, der Rechtsstaat wird künftig also nicht mehr um die Erkenntnisse der Neurologie herumkommen.
Wer ein Verbrechen begeht, muss dafür geradestehen und bestraft werden, darüber sind wir uns weitgehend einig. Wo aber liegt die Verantwortung eines über Jahrzehnte hinweg harmlosen Täters, der durch einen krankhaften Vorgang in seinem Gehirn, plötzlich eine Straftat begeht? Schließlich kann niemand etwas dafür, dass ein Tumor in seinem Kopf wächst und das moralische Empfinden, die Empathiefähigkeit oder die Impulskontrolle in Mitleidenschaft zieht. Könnte sich dieser Täter auch frei gegen die Tat entscheiden? Wo ist hier die Grenze zu ziehen, ob der Täter nun verantwortlich dafür wäre oder nicht?
Andererseits stellt sich auch die Frage: Wenn jemand überwiegend funktioniert hat und dann plötzlich eine Straftat begeht, warum konnte er mit diesem Hirnzustand (zb Tumor)dann so lange so gut funktionieren ohne eine Tat zu begehen? Es ist also unerlässlich, in solchen Fällen den Hirnbefund gegen das abzuwägen, was wir über das Verhalten einer Person generell wissen. Nur in Einzelfällen nämlich verursacht eine Hirnschädigung ALLEIN ein Verbrechen, meist bildet sie erst mit frühkindlichen Störungen und/oder psychosozialen (siehe Delinquenz) Umständen das nötige explosive Gemisch.
Die Ergebnisse der Neuroforscher könnten jedoch Auswirkungen auf den Strafvollzug haben und auf die Frage, was mit einem Täter im Anschluss an sein Verfahren passieren soll. Wie lehrreich kann zB eine Haft sein, solange ein Tumor im Gehirn des Täters verbleibt, der möglicherweise zur Tat beigetragen hat? Und müsste dieser Täter nach Entfernung des Tumors seine Strafe weiterhin verbüßen, obwohl wahrscheinlich keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, wie im Falle des pädophilen Lehrers? Ins Extreme verlängert würde das bedeuten, dass Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, sobald die neurologischen Ursachen ihres Fehlverhaltens beseitigt sind. Denn dann wäre der erzieherische Nutzen einer Haft ja zumindest fragwürdig. Auch solche Fragen werden Rechtswissenschaftler gemeinsam mit Hirnforschern zu klären haben.
Bislang konnte die Wissenschaft noch nicht erklären, was GENAU einem Menschen zum Verbrecher macht, aber wer weiß? Vielleicht finden sich bei jedem von uns ein "gefährliches" Gen oder verdächtige Strukturen im Gehirn.
Hier mal ein Beispiel über den Amerikaner Charles Whitman, der 17 Menschen bei einem Amoklauf getötet hat. Nachdem er bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet wurde, konnten sich Forscher sein Gehirn genauer ansehen und entdeckten einen Tumor. Der wucherte an der Amygdala, die an der Regulierung von Angst und Aggressivität beteiligt ist. Eine Störung in diesem wichtigen Zentrum kann massive Veränderungen des sozialen Verhaltens zur Folge haben. Damit wurde Whitmans "Kurzschluss" geklärt.
Seitdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen eine Schädigung des Gehirns Neigungen zu Gewalt, Spielsucht, Diebstahl oder sogar Pädophilie auslöste. Hier noch ein Beispiel eines Lehrers, der plötzlich pädophile Neigungen zeigte.
Tumore, Hirnverletzungen, seltene Formen von Demenz, ein aus dem Tritt geratener Hirnstoffwechsel und bestimmte Drogen oder Medikamente wie etwa Antidepressiva können gravierende Verhaltensveränderungen verursachen. Hirnforscher sind der Meinung, dass Hirnbiologie und Delinquenz eng miteinander verknüpft sein können, der Rechtsstaat wird künftig also nicht mehr um die Erkenntnisse der Neurologie herumkommen.
Wer ein Verbrechen begeht, muss dafür geradestehen und bestraft werden, darüber sind wir uns weitgehend einig. Wo aber liegt die Verantwortung eines über Jahrzehnte hinweg harmlosen Täters, der durch einen krankhaften Vorgang in seinem Gehirn, plötzlich eine Straftat begeht? Schließlich kann niemand etwas dafür, dass ein Tumor in seinem Kopf wächst und das moralische Empfinden, die Empathiefähigkeit oder die Impulskontrolle in Mitleidenschaft zieht. Könnte sich dieser Täter auch frei gegen die Tat entscheiden? Wo ist hier die Grenze zu ziehen, ob der Täter nun verantwortlich dafür wäre oder nicht?
Andererseits stellt sich auch die Frage: Wenn jemand überwiegend funktioniert hat und dann plötzlich eine Straftat begeht, warum konnte er mit diesem Hirnzustand (zb Tumor)dann so lange so gut funktionieren ohne eine Tat zu begehen? Es ist also unerlässlich, in solchen Fällen den Hirnbefund gegen das abzuwägen, was wir über das Verhalten einer Person generell wissen. Nur in Einzelfällen nämlich verursacht eine Hirnschädigung ALLEIN ein Verbrechen, meist bildet sie erst mit frühkindlichen Störungen und/oder psychosozialen (siehe Delinquenz) Umständen das nötige explosive Gemisch.
Die Ergebnisse der Neuroforscher könnten jedoch Auswirkungen auf den Strafvollzug haben und auf die Frage, was mit einem Täter im Anschluss an sein Verfahren passieren soll. Wie lehrreich kann zB eine Haft sein, solange ein Tumor im Gehirn des Täters verbleibt, der möglicherweise zur Tat beigetragen hat? Und müsste dieser Täter nach Entfernung des Tumors seine Strafe weiterhin verbüßen, obwohl wahrscheinlich keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, wie im Falle des pädophilen Lehrers? Ins Extreme verlängert würde das bedeuten, dass Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, sobald die neurologischen Ursachen ihres Fehlverhaltens beseitigt sind. Denn dann wäre der erzieherische Nutzen einer Haft ja zumindest fragwürdig. Auch solche Fragen werden Rechtswissenschaftler gemeinsam mit Hirnforschern zu klären haben.
Bislang konnte die Wissenschaft noch nicht erklären, was GENAU einem Menschen zum Verbrecher macht, aber wer weiß? Vielleicht finden sich bei jedem von uns ein "gefährliches" Gen oder verdächtige Strukturen im Gehirn.