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Newsletter - Geheimsache ?Mord?

VEHeV: Bischofskonferenzantwort zu Missbrauchsfällen verfehlt!

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VEHeV-PRESSEERKLÄRUNG:
Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen ist unzulänglich! Opferverband fordert massive Korrektur der jüngsten Beschlüsse.


[ Freitag, 27. Februar 2010, 14:00 Uhr ( MEZ ) ]

Pressemitteilung – Verein ehemaliger Heimkinder e. V.

Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen ist unzulänglich !

Opferverband fordert massive Korrektur der jüngsten Beschlüsse.

Einer Kritik an der Erklärung der Bischofskonferenz muss vorangestellt werden, dass sehr wohl anerkannt wird, dass die Kirche einen neuen Umgang auch mit der Vergangenheit einzuleiten wünscht. Es werden massgebliche Schritte zu Aufarbeitung und Prävention gesetzt. Schuldeingeständnisse und eine nicht zu unterschätzende Entschuldigung werden abgegeben. Leider erfolgte dies nicht als Antwort auf Forderungen, die seit Jahren aus dem Kreis der Opfer gestellt wurden, sondern erst als eine Antwort auf Grund des massiven öffentlichen Druckes unausweichlich wurde. Seit Jahren fordert der Verein ehemaliger Heimkinder e.V., fordern Opfer dies nun unter öffentlichen Druck abgegebenen Erklärungen. Dies wurde noch in 2009 auf arrogante Art und Weise abgetan.

Die Erkenntnis des Wandels erfolgt also nicht aus Einsicht, sondern mehr aus Unvermeidbarkeit.

Mag die Erklärung der Bischofskonferenz für die zu beschwichtigende Öffentlichkeit ausreichend sein, für den Kreis der Opfer und Betroffenen sind weiterhin massive Defizite erkennbar:

1. Nicht in einem Punkt wird anerkannt, dass eine materielle Entschädigung bei den durch Missbrauch und Gewalt zerrütteten Existenzen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geschweige werden anständige Schadensersatzzahlungen zugesichert. In den USA wurden immerhin siebenstellige Beträge an die Opfer bezahlt – in der Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin darauf verlassen, dass die Solidargemeinschaft die entstandenen Schäden „irgendwie“ auffängt: Die Krankenkassen bei Erkrankungen und Therapiebedarf, die Rentenkasse bei früher Verrentung, Arbeitsamt und Sozialamt bei Arbeitsunfähigkeit.

2. Von der Kirche ist der Anstand zu erwarten den Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben. Der überwiegenden Mehrzahl der Opferansprüche wird deshalb kaum entsprochen werden – geschweige denn, dass die Täter jemals bestraft werden. Eine unverantwortliche Einstellung, nachdem man das Versagen eingesteht. Es wird gefordert, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte des Missbrauchs eine Beweislastumkehr akzeptiert wird.

3. Als hochproblematisches Vorgehen sehen wir, dass es keine Ausschreibung für Therapieangebote und den Aufbau eines kirchenunabhängigen Therapeutennetzes gibt, sondern eine eigene Auswahl von Therapeuten benannt werden soll.

4. Als mindestens ebenso problematisch wird die Einrichtung einer Hotline unter der Regie der Kirche eingeschätzt. Eine Hotline muss von Opfervertretern betrieben werden, da die Gefahr zu groß ist, dass eine kircheneigene Hotline wieder in alte Strukturen zurückfällt, die da wären Strafvereitelung, Geld- oder Sachgeschenke gegen Schweigen etc.

5. Beinahe schon als Affront zu betrachten ist der Hinweis, dass das Thema nun mit dem Papst zu besprechen sei. Schließlich bitten Missbrauchsopfer seit Jahren den Papst und die deutschen Bischöfe, sich ihnen zuzuwenden. Wie es scheint, führt auch hier der Druck der Öffentlichkeit und nicht etwa das Leid der Opfer zum Ziel. Wieder ist ein Blick in die USA angebracht: Dort wurden die Opfer weitaus früher von Bischöfen und ( deutschem ! ) Papst beachtet – allerdings muss man dazu sagen, dass in den USA empfindliche finanzielle Entschädigungen für sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung sind.

6. Auch nach der „Auseinandersetzung“ zwischen dem Erzbischof Zollitsch und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Punkt der rückhaltlosen Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, erklärte der Erzbischof noch einmal eindeutig, dass die Kirche sich auch weiterhin nicht bei jedem Verdachtsfalle an die Staatsanwaltschaft wenden würde, da oftmals auch Unschuldige verdächtigt würden.

7. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die geforderte Einrichtung eines Runden Tisches abgelehnt. Man will weiter eigenes Recht sprechen.

Zusammenfassend ist zu sagen:

Wenn wir auch, wie eingangs erwähnt, durchaus die Bemühungen der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit der eigenen Vergangenheit sehen und anerkennen, muss doch gesagt werden, dass einige wichtige, der Öffentlichkeit nicht so bekannte Forderungen der Opfer völlig unbeachtet bleiben und somit wieder eine Chance vertan wird, wirklich auf die Opfer zuzugehen und sich nicht nur dem Druck der Öffentlichkeit zu beugen !

So muss sich das Eingeständnis des Versagens darauf erstrecken, dass am Runden Tisch Heimerziehung das Thema des Missbrauchs längst bekannt war und dort trotz Aufforderung durch Opfer nichts eingestanden wurde. Im Gegenteil, vor dem Kammergericht Berlin drohte die Kirche noch, die gesamte Aufarbeitung abzubrechen, falls die Opfer am Runden Tisch der Missbrauchsopfer eine gewichtige Stimme bekämen. Das war in 2009, als Wissenschaftler auch der Kirche den Umfang der Verfehlungen bereits kannten. Allerdings war zu der Zeit kein Druck durch die Öffentlichkeit zu befürchten.

Wir fordern, dass diese und andere aufgezeigte Lücken unverzüglich geschlossen werden. Und wir fordern Sie auf, diese Forderung ernster zu nehmen als die letzten Jahre, in denen wir immer wieder angeboten haben, ohne große Öffentlichkeit zu arbeiten. Nach dem Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung mussten wir handeln. Das Ergebnis spürten Sie seit Wochen.

Ferner kritisiert der VEH e.V. die Einsetzung eines Sonderermittlers bezüglich der genannten Vorkommnisse. Sowohl die Ablehnung eines Runden Tisches, als auch die Einsetzung eines Sonderermittlers lassen die Tendenz erkennen, Straftaten und Verfehlungen ohne Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen aufzuklären. Dies muss den Verdacht nähren, dass seitens der Kirche eine an den kirchlichen Interessen ausgerichtete Aufklärung erfolgen soll und keine ergebnisoffene.

Der VEH fordert daher die Einsetzung eines Sonderermittlers, der neben einer ergebnisoffenen Aufklärung zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist. Bei der Auswahl des Sonderermittlers ist die Opferseite zu beteiligen. Der Sonderermittler hat einem einzurichtenden Runden Tisch umfassend Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus fordert der VEH vom Gesetzgeber, dass eine Pflicht zur Anzeige von Taten eingeführt wird – jedenfalls bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Tat unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder besonderen Gewaltverhältnisses ( also z.B. auch bei Heimkindern, Strafgefangenen, Menschen mit Behinderungen ) geschieht.

Wir hoffen trotz allem auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so wie wir sie bereits seit 2006 anbieten.

Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Vorsitzende Frau
Monika Tschapek-Güntner


Autorisierte Veröffentlichung.
Die aller erste Veröffentlichung dieser „Pressemitteilung“ ist hier zu finden:
http://veh-ev.info/index.php?id=1 ( nur ein klein wenig dort runter scrollen )




Deutsche Bischofskonferenz: Auszug / Zitat aus der Webseite @ http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews[tt_news]=1523&tx_ttnews[backPid]=233&cHash=25044ffcc4

Pressemeldung

25.02.10 - Nr. 35

25.02.2010: Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch

Pressebericht anlässlich der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25. Februar 2010 in Freiburg

Einleitung

[ .......... ]

IX. Caritas

Ehemalige Heimkinder – Sachstand nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts
Die Vollversammlung hat sich mit dem Zwischenbericht des "Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" befasst. Der Zwischenbericht stellt eine Verständigung aller Mitglieder des Runden Tisches Heimerziehung – einschließlich der Betroffenen – auf gemeinsame Einschätzungen zu einer tragfähigen Bewertung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren dar. Er stellt eine Verantwortungsgemeinschaft für das Schicksal ehemaliger Heimkinder in der damaligen Zeit heraus: Es habe für jedes Heimkind zu jeder Zeit eine formal zuständige, verantwortliche Person beziehungsweise Institution gegeben. Die Tragik der damaligen Heimerziehung ist das Ergebnis zahlreicher Faktoren beschrieben, die von fragwürdigen Anlässen für eine Heimeinweisung über eine auf Führung, Kontrolle und Bestrafung basierende Erziehung bis hin zur mangelnden Aufsicht über die Heime reichten. Die Bischöfe drücken ihr tiefes Bedauern über die Beteiligung katholischer Einrichtungen an dieser negativen Seite der Heimerziehung aus.
Die Vollversammlung hat sich über vielfältige Initiativen im Bereich der katholischen Kirche mit dem Ziel der Entstigmatisierung und Rehabilitierung der Betroffenen informiert. Neben Bemühungen durch einzelne Träger und auf diözesaner Ebene ist besonders die im Januar 2010 frei geschaltete Service-Hotline für ehemalige Heimkinder aus katholischen Einrichtungen zu nennen. Die bundesweite Hotline bietet die Möglichkeit, sich zu persönlichen Fragen und Problemen in Bezug auf die eigenen Erfahrungen und Erlebnisse in Heimen in Trägerschaft der katholischen Kirche in den 50er und 60er Jahren zu informieren und Beratung in Anspruch zu nehmen. Seit Schaltung der Hotline vor sechs Wochen hat es 243 telefonische Beratungsgespräche gegeben, die in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten dauern. Zumeist suchen die Anrufer Ansprechpartner, um ihre Erlebnisse aufzuarbeiten. Mehrfach wurden auch Therapieplätze vermittelt. Zudem bitten Anrufer darum, kirchliche Akten über ihren Heimaufenthalt einsehen zu können.



TAGS / LABELS: Betroffenen, Bischofskonferenz, Bundesjustizministerin, Forderungen, Missbrauch, Missbrauchsfällen, Monika Tschapek-Güntner, Opfer, Opfervertretern, VEH, Verein ehemaliger Heimkinder, Verjährung


Weiterveröffentlicht am Samstag, 27. Februar 2010, um ca 04:15 Uhr ( MEZ ), u.a., auch hier @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com ( eine sehr, sehr schnell ladende und sich sehr schnell im Internet verbreitende GOOGLE-Internet-Plattform ! )

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
 
Kurze Zusammenfassung der Heimkinder-Forderungen an die BRD

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EHEMALIGE HEIMKINDER FORDERN - Nochmalige kurze Zusammenfassung der Heimkinder-Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland:

1. ) Sofortige Anerkennung aller Menschenrechtsverletzungen begangen an und gegen Ehemalige Heimkinder und auch die der Behinderten Ehemaligen Heimkinder.

2. ) Sofortige Anerkennung der Zwangsarbeit, die viele von ihnen haben verrichten müssen, als solche, für alle arbeitsrechtlichen Zwecke und Rentenansprüche.

3. ) Sofortiger Stopp der Aktenvernichtung ( betreffend ALLER zwischen 1945 und 1989 angelegten relevanten Akten betreffend „Heimkindern“ und „Maßnahmen“ „unternommen“ „gegen sie“ oder „zu ihrem Wohle“ – von welchen „behördlichen Stellen“, „Privatunternehmen“ oder „Caritativen Einrichtungen“ und „Wirtschaftsbetrieben“ auch immer ).

4. ) Sofortige Aktensicherung ( durch Gesetz unterstützt und geschützt ! ).

5. ) Sorfortige uneingeschränkte Akteneinsicht für alle Ehemaligen Heimkinder.

6. ) Sorfortige und VOLLSTÄNDIGE Anerkennung und Unterordnung der Kirchen aller Gesetze des Deutschen Rechtsstaates.

7. ) Sofortiger Verzicht seitens der Kirchen auf irdische „Verjährung“ aller Straftaten begangen von ihnen als ganzes und begangen von ihren „Bediensteten“, ‚Geistlichen‘ sowie auch ‚Laien‘, im „strafrechtlichen Sinne“ sowohl wie auch im „zivilrechtlichen Sinne“ ( den Zeitraum zwischen 1945 und 1989 [ bis zum Mauerfall ] betreffend ).

8. ) Sofortige Einrichtung eines Wiedergutmachungsfonds unter freiwilliger Beteiligung aller Verantwortlichen und Mitverantwortlichen.

Diese Forderungen sind BASIS FORDERUNGEN und sind auf keinste Weise zu negieren oder zu relativieren. Diese Forderungen werden für immer bestehen bleiben, bis wir zu unserem Recht kommen und man uns Gerechtigkeit widerfahren läßt und bis man uns die uns genommene Würde und ein zukünftiges würdevolles Leben wieder restauriert.

Alles andere ist Heuchelei und Lippendienst, was wir nicht bereit sind anzunehmen und uns mit zu begnügen.


( formuliert von "MM" - Urheberrecht wird nicht erhoben - Dieser Text steht jedem frei zur Verfügung ! )
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
 
Pedro Alonso Lopez ist als "das Monster der Anden" bekannt geworden. Er ermordete zwischen 1978 und 1980 über 300 Mädchen, die er vorher auch vergewaltigte, in Kolumbien, Ecuador und Peru. Nachdem er doch noch erwischt wurde, zeigte er den erstaunten Beamten 53 Gräber. Er wurde in Kolumbien zu lebenslanger Haft verurteilt, kam jedoch 1999 nach 20 Jahren frei, da nach damaliger Gesetzgebung niemand länger als 20 Jahre im Gefängnis sitzen durfte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pedro_Alonso_López

Eine 96jährige Frau hat vor kurzem einen Mord vor 65 Jahren gestanden. Damit löst sich eines von vielen Rätseln aus den Nachkriegsjahren ..
http://www.msnbc.msn.com/id/43327648/ns/world_news-europe/
 
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